Betreutes Einzelwohnen
Unser Angebot richtet sich gemäß §§ 53,54 SGB XII an Menschen mit einer seelischen Behinderung, die sich ein Leben in einer eigenen Wohnung wünschen, jedoch vorübergehend oder langfristig Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Hauptsächlich handelt es sich um Hilfeempfänger, die keine Möglichkeit finden, eigenen Wohnraum anzumieten und deshalb trägereigene Wohnungen zur Verfügung gestellt bekommen.
Aufnahmemodalitäten
Vor der Aufnahme erfolgt ein Aufnahmegespräch. Der/Die KlientIn muss der Betreuung zustimmen, Abstinenzwillen und die Bereitschaft zur Fortführung der fachärztlichen Behandlung und Medikamenteneinnahme zeigen.
Der/Die KlientIn wird im bezirklichen Steuerungsgremium vorgestellt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem ermittelten individuellen Hilfebedarf des Einzelnen, der die konkrete Lebenssituation sowie individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hilfeempfängers berücksichtigt. Es wird ein Vertrag über das Betreuungsverhältnis und ein Mietvertrag abgeschlossen sowie ein Kostenübernahmebescheid durch das Fallmanagement der Eingliederungshilfe erteilt. Die Betreuung erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Verbindlichkeit. Das Betreuungsprogramm wird regelmäßig gemeinsam mit der Klientel überprüft und aktualisiert.