Betreutes Einzelwohnen – Aufnahmemodalitäten

Vor der Aufnahme erfolgt ein Aufnahmegespräch. Der Klient muss der Betreuung zustimmen, Abstinenzwillen und die Bereitschaft zur Fortführung der fachärztlichen Behandlung und Medikamenteneinnahme zeigen.
Der Klient wird im bezirklichen Steuerungsgremium vorgestellt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem ermittelten individuellen Hilfebedarf des Klienten, der die konkrete Lebenssituation sowie individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hilfeempfängers berücksichtigt. Es wird ein Vertrag über das Betreuungsverhältnis abgeschlossen und ein Kostenübernahmebescheid erteilt. Die Betreuung erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Verbindlichkeit. Das Betreuungsprogramm wird regelmäßig gemeinsam mit dem Klienten überprüft und aktualisiert.