Wohnungsloseneinrichtung – Aufnahmemöglichkeiten

Unser Hilfeangebot richtet sich an wohnungslose Frauen und Männer, die volljährig sind und deutsche Sprachkenntnisse besitzen.

Es handelt sich vorrangig um:

  • Menschen mit Suchterkrankungen und Bereitschaft zur Abstinenz
  • Menschen mit psychischen/psychiatrischen Erkrankungen nach Entlassung aus dem Krankenhaus, die bereit sind, die fachärztliche Behandlung ihrer Erkrankung fortzuführen
  • Menschen mit Körperbehinderungen, die sich selbst nicht helfen können, jedoch Betreuungsbedarf haben (Pflegestufe 1)
  • Menschen mit sozialen Orientierungsproblemen
  • Menschen nach Haftentlassung bzw. Aufenthalt im Maßregelvollzug, die bereit sind, aktiv an ihrer sozialen Eingliederung mitzuwirken.

Vorrausetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft, an der eigenen Resozialisierung mitzuwirken. Dazu sind das Einverständnis, auf Gewalt, Alkohol und andere Drogen zu verzichten, sowie der Wille zur Eingliederung in die Hausgemeinschaft wichtige Vorbedingung. Der Bewohner muss die Bereitschaft zur Fortführung der fachärztlichen Behandlung und Medikamenteneinnahme zeigen.

Wir führen vor der Aufnahme Vorgespräche mit den künftigen BewohnerInnen und ggf. mit den bisherigen Betreuern. Vor der Aufnahme muss eine gültige Kostenübernahme des zuständigen Jobcenters, bzw. Sozialamtes vorliegen.